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Fragen & Antworten

  1. Wie hoch ist der Preisvorteil beim Erwerb eines EU-Neuwagens bzw. beim KFZ-Import im Vergleich zu einem für den deutschen Markt produzierten Fahrzeug?
  2. Woraus resultiert der Preisvorteil beim Erwerb eines EU-Neuwagens?
  3. Wie gestaltet sich die Hersteller- bzw. Werksgarantie bei EU-Neuwagen?
  4. Warum wird vor Vermittlungsverträgen gewarnt? Wo liegt der Unterschied zwischen einem Kaufvertrag und einem Vermittlungsvertrag?
  5. Kaufvertrag nach deutschem Recht: Warum ist diese Vertragsgestaltung der sicherste Weg, einen Neuwagen zu bestellen?
  6. Wo liegt der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Herstellergarantie?
  7. Aus welchem Land wird mein Neuwagen importiert?
  8. Weicht die Ausstattung von EU-Neuwagen ab?
  9. Gibt es bei EU-Neuwagen andere Motorvarianten oder anderweitig technische Unterschiede?
  10. Sind EU-Neuwagen minderwertig?
  11. Welche Bereifung ist auf dem Neufahrzeug serienmäßig ab Werk montiert?
  12. Was bedeutet eigentlich „Reimport“ (EU-Neuwagen)?
  13. Gibt es Probleme bei der Zulassung?
  14. Kann ich mein Altfahrzeug bei Ihnen in Zahlung geben?
  15. Entstehen noch weitere Kosten für mich?
  16. Wie erfolgt die Bezahlung?
  17. Warum ist ein Barkauf häufig die bessere Lösung als Flatrate-Angebote?
  18. Gut zu wissen!
  19. Und zum Schluss noch ein Tipp

  1. Wie hoch ist der Preisvorteil beim Erwerb eines EU-Neuwagens bzw. beim KFZ-Import im Vergleich zu einem für den deutschen Markt produzierten Fahrzeug?

     

    Nach wie vor können wir Ihnen Preisvorteile von bis zu 30 %, in Einzelfällen sogar bis zu 35 %, bieten. Beim Kauf eines EU-Neuwagens können Sie so – je nach Marke und Modell – bis zu etwa Euro 8.000,00 gegenüber der UVP* sparen.
    * UVP = unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers


  2. Woraus resultiert der Preisvorteil beim Erwerb eines EU-Neuwagens?

     

    1. Steuervorteil

    Im europäischen Ausland, wie bspw. in Dänemark, lasten beim Kauf eines Neuwagens meist wesentlich höhere Steuern (Luxussteuern, Verbrauchssteuern), als Hierzulande auf dem Pkw. Deshalb sind die Preise vor den Steuern (netto) oftmals niedriger als in Deutschland. Eine wesentliche Ursache dafür, dass es auch zukünftig annähernd unmöglich sein wird, einen einheitlichen Werksabgabepreis in Europa für Fahrzeuge zu erzielen. EU-Neuwagenanbieter nutzen diese unterschiedliche Steuerpolitik. Wenn ein Neuwagen aus dem Ausland importiert wird, müssen nicht die ausländischen Luxussteuern bezahlt werden, sondern lediglich die in Deutschland zu entrichtenden 19% Umsatzsteuer, die bei unseren Preisen bereits eingerechnet ist.

    2. Unterschiedliche Kaufkraft in Europa und Erzielung von Marktanteilen

    Da es in Europa unterschiedliche Durchschnittseinkommen gibt, versucht die Industrie, das Preisniveau an der ungleichen Kaufkraft auszurichten. In Deutschland existiert ein vergleichsweise hohes Durchschnittseinkommen, deshalb werden Hierzulande auch mit die höchsten Netto-Listenpreise bei den Neufahrzeugen verlangt.
    Darüber hinaus richten einige Hersteller die Preispolitik nach ihren variierenden Marktanteilen in den verschiedenen Ländern aus. So hat bspw. Skoda in Frankreich einen wesentlich geringeren Marktanteil verbunden mit einem deutlich negativeren Markenimage als in Deutschland. Um vor diesem Hintergrund den Marktanteil in Frankreich zu erhöhen, kann ein Hersteller durchaus auf besondere Rabatt-Aktionen oder eine niedrige Preis-Positionierung zurückgreifen.

    3. Zusätzliche Rabatte durch Großeinkauf

    Zusätzlich profitieren Sie von unseren guten Einkaufskonditionen als Großabnehmer. Wir kaufen in großen Stückzahlen auf dem gesamten europäischen Markt ein und haben dadurch einen erheblich Preisvorteil, den wir direkt ans Sie weitergeben.
    Ein Kauf auf eigene Faust im Ausland durch eine Privatperson bringt in den meisten Fällen keinen Preisvorteil gegenüber unserem Angebot, da für ein einzelnes Fahrzeug üblicherweise kein vergleichsweise großer Rabatt gewährt wird.


  3. Wie gestaltet sich die Hersteller- bzw. Werksgarantie bei EU-Neuwagen?

     

    Alle Neuwagen liefern wir mit original Hersteller-Garantie (abgestempeltes Scheckheft) aus. Die Hersteller- bzw. Werksgarantie beträgt für alle Fahrzeuge mindestens 24 Monate, bei asiatischen und koreanischen Fahrzeugen sogar bis zu 84 Monate.
    Um Garantie- und Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen, können Sie jede beliebige Vertragswerkstatt auswählen. Sie haben als Besitzer eines EU-Neuwagens selbstverständlich die gleichen Garantie- und Serviceansprüche wie ein Kunde, der ein deutsches Modell erworben hat. Über einen autorisierten Vertragspartner des Herstellers haben Sie zudem optional die Möglichkeit, eine Garantieverlängerung abzuschließen. Für alle Skoda-Modelle können Sie diese Garantieverlängerung auch gerne direkt bei uns erwerben.

    WICHTIG: Jeder Vertragshändler und jede Vertragswerkstatt ist verpflichtet, alle anfallenden Arbeiten zu übernehmen. Voraussetzung ist natürlich, dass die ordnungsgemäß ausgefüllten Garantieunterlagen vorgelegt werden können.


  4. Warum wird vor Vermittlungsverträgen gewarnt? Wo liegt der Unterschied zwischen einem Kaufvertrag und einem Vermittlungsvertrag?

     

    Hände weg von Vermittlungsverträgen! Vermittler vermitteln Ihnen nur Ihren Neuwagen. Den eigentlichen Kaufvertrag schließen Sie mit einem ausländischen Vertragshändler ab. Die Rechtsgrundlage ist in der Regel das geltende Recht des ausländischen Händlers. Ihr Vertrag beruht somit nicht auf deutschem Kaufrecht, sondern, je nach Lieferland, bspw. auf polnischem oder italienischem Recht. Sollten Probleme mit Ihrem Neuwagen auftreten, die nicht von der freiwilligen Garantie des Herstellers abgedeckt sein sollten (z. B. eine Wandlung, d. h. eine Rückabwicklung des Vertrages aufgrund schwerwiegender Mängel), müssen Sie sich direkt an den ausländischen Händler wenden. Der Vermittler haftet nie!

    Weitere Informationen zum Thema Vermittlungsvertrag 


  5. Kaufvertrag nach deutschem Recht: Warum ist diese Vertragsgestaltung der sicherste Weg, einen Neuwagen zu bestellen?

     

    Sie profitieren vom Recht des Endverbrauchers und kaufen Ihr Fahrzeug als Person vom Autohaus Thieme.
    D. h. Sie schließen den Vertrag nach deutschem Recht ab. Der Verkäufer haftet im Rahmen einer zweijährigen Sachmangelhaftung (Gewährleistung) für evtl. Mängel an Ihrem Neuwagen, die nicht durch die Herstellergarantie abgedeckt sein sollten.
    Das Autohaus Thieme geht darüber hinaus bei Ihrer Bestellung bereits in Vorleistung, d. h. wir übernehmen alle fälligen Anzahlungen bei unseren Lieferanten, Versicherungen und Vorfinanzierungen. Sie bezahlen Ihren Neuwagen erst bei der Abholung bzw. Übergabe. Damit tragen nicht Sie als Kunde, sondern unser Familienunternehmen alle Vertriebsnebenkosten (Verzinsung, Fracht und weitere Gebühren) sowie das Risiko. Sie erhalten bei uns die Fahrzeuge zulassungsfertig und brauchen nicht beim TÜV oder anderen Einrichtungen Ihren Neuwagen vorzuführen.


  6. Wo liegt der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Herstellergarantie?

     

    Unter Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers, für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen. Wegen Sach- und Rechtsmängeln kann der Käufer bestimmte Gewährleistungsrechte geltend machen (Wandlung, Minderung, Nacherfüllung, Schadensersatz etc.). Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für den verkauften Neu- oder Gebrauchtwagen leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben.
    Dagegen ist die Garantie des Herstellers immer eine freiwillige Leistung, deren Umfang und Dauer von ihm bestimmt werden. Räumt der Hersteller eine Garantie auf das gesamte Fahrzeug oder nur bestimmte Teile ein, verspricht er damit für einen bestimmten Zeitraum die Haltbarkeit des Fahrzeuges oder einzelner Fahrzeugteile (z. B. Motor, Lack, Karosserie).
    Treten innerhalb dieser Frist Schäden auf, übernimmt der Hersteller bzw. seine Vertragswerkstätten die unentgeltliche Nachbesserung. Die Garantie eines Herstellers ist außerdem zumeist an bestimmte Bedingungen geknüpft (z. B. Wartung und Reparatur nach Herstellervorgaben).

    Einen tabellarische  Übersicht zum Thema Sachmängelhaftung und Herstellergarantie erhalten Sie hier


  7. Aus welchem Land wird mein Neuwagen importiert?

     

    Alle von uns angebotenen Fahrzeuge stammen aus Ländern der Europäischen Union (nicht aus Drittländern). Aus Quellenschutzgründen können wir Ihnen das genaue Herkunftsland leider nicht im Vorfeld mitteilen. Zudem variiert das Herkunftsland unserer Fahrzeuge je nach Verfügbarkeit. Wichtig: Garantie- und Serviceleistungen bei allen Fahrzeugen entsprechen dem gleichen Standard wie in Deutschland.


  8. Weicht die Ausstattung von EU-Neuwagen ab?

     

    Die Qualität, Verarbeitung und Technik eines EU-Neuwagens ist identisch mit einem vergleichbaren für den deutschen Markt produzierten Neufahrzeug. Lediglich der Ausstattungsumfang kann von den deutschen Modellen abweichen. Oftmals sind die Fahrzeuge aus dem europäischen Ausland jedoch sogar besser ausgestattet, als die deutschen Modelle. Um evtl. Abweichungen zu erkennen, gleichen Sie einfach unsere Ausstattung mit der angegebenen Serienausstattung in einem deutschen Händlerprospekt ab. Sie müssen hier ggf. abwägen zwischen maximalem Preisvorteil und Ausstattung. So sollte es für Sie eigentlich nicht von Bedeutung sein, was ein vergleichbares deutsches Modell an Ausstattung aufweist, sondern vielmehr, was Sie für eine, auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Ausstattung benötigen. Bei vielen EU-Neuwagen können Sie den Ausstattungsumfang noch individueller und somit preisgünstiger zusammenstellen, als es bei dem deutschen Modell möglich ist. Denn so zahlen Sie nicht für teure Ausstattungsbestandteile, die Sie evtl. gar nicht benötigen.

    Sie erhalten von uns immer eine ausführliche Ausstattungsbeschreibung für Ihren EU-Neuwagen. So können Sie ganz in Ruhe und bequem zu Hause die einzelnen Unterschiede studieren. Falls dennoch Fragen auftreten sollten, helfen Ihnen unsere Verkaufsberater selbstverständlich gern weiter.


  9. Gibt es bei EU-Neuwagen andere Motorvarianten oder anderweitig technische Unterschiede?

     

    Nein. Die Motorvarianten und die technische Konstruktion (wie z. B. Bremsen, Fahrwerk, Stoßdämpfer etc.) von EU-Neuwagen entsprechen i. d. R. denen von „deutschen“ Modellen. Dafür sorgt auch die Europäische Union. Seit 1993 gibt es in der EU einheitliche Zulassungsrichtlinien für Kraftfahrzeuge. Die Fahrzeuge sind mit einer sogenannten EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, dem COC, ausgestattet. Diese Norm besagt, dass alle Fahrzeuge, die für Länder der Europäischen Union gebaut werden, die gleichen technischen Grundvoraussetzungen erfüllen müssen. Im übrigen müssen alle Neuwagen ab 2011 mindestens die Euro 5 Abgasnorm erfüllen.


  10. Sind EU-Neuwagen minderwertig?

     

    Nein. Viele der EU-Neuwagen werden sogar in Deutschland gefertigt. Aus Kostengründen sind die meisten Hersteller dazu übergegangen, in einem Werk einen bestimmten Fahrzeugtyp für ganz Europa zu produzieren. Das deutsche Modell wird auf der gleichen Produktionsanlage hergestellt, wie sein französisches oder holländisches Pendant.
    Leider versuchen manche deutsche Vertragshändler immer wieder Kunden mit derlei Behauptungen zu verunsichern bzw. von dem Erwerb eines EU-Neuwagens abzubringen.


  11. Welche Bereifung ist auf dem Neufahrzeug serienmäßig ab Werk montiert?

     

    Sämtliche Fahrzeuge werden mit Sommerbereifung ausgeliefert.

    Für die kalte Jahreszeit unterbreiten Ihnen unsere Verkaufsberater natürlich gerne ein attraktives Winterreifenangebot.


  12. Was bedeutet eigentlich „Reimport“ (EU-Neuwagen)?

     

    Als Reimport bezeichnet man Fahrzeuge, die zunächst ins Ausland exportiert und dann wieder zurück nach Deutschland importiert wurden. Weitere Informationen zum Thema „Reimport“ finden Sie unter: www.adac.de.


  13. Gibt es Probleme bei der Zulassung?

     

    Nein. Wir liefern Ihnen jedes Fahrzeug zulassungsfertig inkl. COC und/oder deutschem Kfz-Brief und 3 Jahren HU und AU.


  14. Kann ich mein Altfahrzeug bei Ihnen in Zahlung geben?

     

    Grundsätzlich: Ja. Das Autohaus Thieme ist einer der wenigen Anbieter von EU-Neuwagen, der auch eine Inzahlungnahme Ihres Altfahrzeuges vornimmt. Weitere Informationen finden Sie hier.


  15. Entstehen noch weitere Kosten für mich?

     

    Alle Fahrzeugangebote enthalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) sowie i. d. R. die Überführungskosten bis zu unserem Zentrallager in Suhlendorf.


  16. Wie erfolgt die Bezahlung?

     

    Die Bezahlung erfolgt selbstverständlich erst bei der Fahrzeugübergabe an Sie. Wir verlangen ausdrückliche keine Anzahlungen. Weitere Informationen zu diesem Thema und zu den Gefahren einer Anzahlung finden Sie in unserem Bestellleitfaden.


  17. Warum ist ein Barkauf häufig die bessere Lösung als Flatrate-Angebote?

     

    Wie die Zeitschrift Auto-Service-Praxis berichtet, hat der ADAC die All-Inklusive- bzw. Flatrate-Angebote einiger Markenhändler geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass der Barkauf bzw. die traditionelle Finanzierung eines Neuwagens immer noch der günstigste Weg zum Neuwagen ist. (Quelle).
    Ursächlich hierfür sei vor allem, dass man als Barzahler einen höchstmöglichen Rabatt auf den Listenpreis aushandeln kann. Dieser Rabatt ist beim Erwerb eines EU-Neuwagens i. d. R. noch höher als beim Vertragshändler. Der Listenpreis des Fahrzeugs bei Flatrate-Angeboten ist i. d. R. nicht verhandelbar, kritisiert der Club. Zudem fallen teilweise hohe Bearbeitungsgebühren an, die laut ADAC mehrere hundert Euro betragen können, und so die Sorglos-Angebote der Hersteller deutlich verteuern.
    Mit sogenannten „Sorglos-Paketen” spart der Kunde auch nicht zwangsläufig an Service und Reparatur. Denn es ist bekannt, dass in den ersten vier Jahren eines Fahrzeuglebens erfahrungsgemäß kaum größere Reparaturen anfallen. Den vollständigen Artikel finden Sie hier:
    Lassen Sie sich also nicht verwirren von komplizierten Flatrates, die eine lange Liste mit Leistungen zu einem vermeintlich günstigen Preis bieten. Oft brauchen Sie die Leistung gar nicht, oder könnten diese bei der Werkstatt Ihres Vertrauens durchaus günstiger erhalten. Bei uns bekommen Sie einen großen Nachlass auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Auf Wunsch erhalten Sie die passende Finanzierung dazu. Einfach, günstig und transparent.


  18. Gut zu wissen!

     

    Wir möchten hier einige Punkte aufzeigen, die wir für sehr wichtig halten. Sie sollten eigentlich für jeden korrekt arbeitenden EU-Neuwagen-Anbieter selbstverständlich sein:

    • Die Fahrzeuge werden i. d. R. per Transporter zu unserem Zentrallager nach Suhlendorf überführt
    • Wir legen großen Wert auf die Kompetenz unserer Mitarbeiter: Nur wer weiß, wovon er spricht, kann den Kunden vernünftig beraten
    • Wir kaufen ausschließlich bei seriösen und kompetenten Lieferanten (Vertragshändler, Importeure)
    • Kaufvertrag nach deutschem Recht: Wir verkaufen Ihnen Ihr neues Fahrzeug und vermitteln es nicht
    • Wir verlangen grundsätzlich keine Anzahlung oder Bürgschaft

  19. Und zum Schluss noch ein Tipp

     

    Falls Sie noch mehr Informationen zum Thema suchen, empfehlen wir Ihnen die Themenseiten „Reimport“ des ADAC unter www.adac.de.

    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gern persönlich Rede und Antwort. Rufen Sie uns unter 0581 90 77 110 einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

     

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